Koalitionsvertrag der Ampel hat Potential
30 % Bio kann mit Bio-Werkzeugkasten Realität werden
Der ökologische Umbau der Land- und Lebensmittelwirtschaft ist notwendig. Das sieht auch die neue Ampelkoalition und legt einen Vertrag vor, der Potential hat. 30 Prozent Bio-Landwirtschaft bis 2030 sind machbar. Dafür müssen nun die Rahmenbedingungen geschaffen werden.
30 Prozent Ökoflächen bis 2030 - das ist das Ziel der neuen Ampel-Regierung. "Damit die Biofläche bis 2030 auf 30 Prozent anwachsen kann, muss auch der Werkzeugkasten dafür auf 30 Prozent wachsen", kommentiert Bioland-Präsident Jan Plagge. "Zentral dafür ist, dass ressortübergreifend an diesem gemeinsamen Ziel gearbeitet wird. Die Voraussetzungen dafür scheinen gegeben, denn mit einem eigenständigen Agrarressort und der gleichzeitigen Führung der Ministerien Umwelt und Wirtschaft/Klimaschutz stellen sich die Grünen ihrer Verantwortung für einen ökologischen Aufbruch. Das ist sehr zu begrüßen."
Im Koalitionsvertrag erhält der Ökolandbau, ähnlich wie in den Strategien der EU-Kommission, eine zentrale Rolle. "Für die Erreichung des Ziels müssen nun Taten folgen. Dazu gehören zum Beispiel die Umsetzung von mindestens 30 Prozent Bio in Kitas und Kantinen sowie 30 Prozent Agrarforschungsmittel für die Ökolandbauforschung und -entwicklung", sagt Plagge.
Als erste Sofortmaßnahme müssen, wie im Koalitionsvertrag beschrieben, jetzt unmittelbar die GAP-Verordnungen korrigiert werden. Denn in der vergangenen Woche hat das Kabinett die nationale Umsetzung der GAP noch hastig verabschiedet - allerdings mit erheblichen Nachteilen für Bio-Betriebe. Nach aktuellem Stand können sie die neuen Umweltmaßnahmen der 1. Säule nämlich nicht mit der Ökoprämie der 2. Säule kombinieren.
Wie EU und Mitgliedsstaaten die GAP umsetzen
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) steuert die Entwicklung der Landwirtschaft in der EU. Was in der GAP vorgegeben wird, müssen die Länder auf nationaler Ebene in Strategieplänen, Gesetzen und Verordnungen umsetzen. Bis Januar 2022 will die EU von den Mitgliedsstaaten konkrete Strategiepläne dafür sehen. In Deutschland steht noch die Zustimmung des Bundesrates als Gremium der Bundesländer zu den Verordnungen aus. Die GAP-Gesetze sind vom Bundestag bereits verabschiedet.
6,2 Milliarden Euro jährlich bekommt Deutschland aus dem großen EU-Agrartopf. Ein Großteil davon - rund 4,9 Milliarden - wird pro Hektar an die Landwirt*innen verteilt. Das ist die sogenannte 1. Säule. Über hohe Pachtpreise wird davon aber auch ein großer Teil an die Besitzer der Flächen weitergereicht. Das Geld bekommen die Betriebe, ohne wirksame Gegenleistungen im Umweltbereich erbringen zu müssen. Allein die Fläche zählt: Wer viel hat, bekommt auch viel. Für die deutlich kleinere 2. Säule bleiben noch 1,3 Milliarden Euro. Ein Teil davon wird als Prämien für freiwillige Maßnahmen für Ökologie, Umwelt- und Tierschutz ausgezahlt. Gerade für Öko-Bauern und -Bäuerinnen wichtiges Geld.
Für die künftige EU-Agrarpolitik gilt die Förderperiode 2023 bis 2027. Ab dann sollen in Deutschland rund 23 Prozent der 1. Säule, die bisher pauschal pro Hektar an die Betriebe gegangen sind, über Umweltleistungen, die sogenannten Eco-Schemes, an die Landwirt*innen fließen. Deutschland hat dafür bereits ein Gesetz mit sieben Umweltmaßnahmen verabschiedet, die für Landwirt*innen freiwillig sind. Macht ein Betrieb mit, bekommt er die Förderung. Wenn nicht, fehlen ihm bis zu 100 Euro pro Hektar.
Und das macht die Sache unfair: Manche Eco-Schemes sind für Ökobauern und -bäuerinnen in der Kombination mit der Ökoprämie der zweiten Säule nicht verfügbar, denn sie stellen in Teilen ähnliche Anforderungen. Und eine sogenannte Doppelförderung widerspricht Vorgaben der EU. Biobetriebe dürfen sich also nicht um Geld für die Erbringung von Umweltleistungen bemühen, das ihnen bei der alten Verteilung nach Fläche zugestanden hätte. Sie werden so gegenüber konventionellen Berufskolleg*innen benachteiligt, die alle neuen Umweltmaßnahmen uneingeschränkt nutzen können. Dieses Problem muss die neue Regierung nun zügig anpacken.
Schwachstellen bei Ernährung, Tierhaltung und Pestiziden
Der Koalitionsvertrag hat auch noch einige Schwachstellen: Der Bioumbau funktioniert nur, wenn Veränderungen in der Agrarproduktion und der Ernährung zusammen angepackt werden. Zu diesem Punkt liefert der Vertrag kaum konkrete Ansätze, und beim Ausschluss unfairer Handelspraktiken bietet er ebenfalls wenig Substanz.
Vage bleibt der Vertrag vor allem auch beim Thema Tierhaltung. Zur Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung gibt das Ampel-Bündnis keine klare Auskunft. Dabei besteht jetzt die Möglichkeit, ein schlüssiges Finanzierungs- und Fördersystem zu entwickeln, das auf flächengebundener Tierhaltung aufbaut. Das bedeutet: Es werden in den Betrieben nur so viele Tiere gehalten, dass deren Mist und Gülle auf den vorhandenen Flächen verteilt werden können und so eine Überdüngung vermieden werden kann. Auch sollten nur jene Investitionen gefördert werden, die sich auf höchste Tierwohlstandards von Haltungssystemen konzentrieren.
Abgabe auf Pestizide ist ein wirksames Instrument
Das in dem Vertrag für 2023 formulierte Aus für Glyphosat ist ein Zeichen dafür, dass Totalherbizide mit ihrer tödlichen Wirkung auf Wildpflanzen keine Zukunft haben. Für einen Zulassungsstopp muss sich die neue Bundesregierung aber dann sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene entschieden einsetzen. Das neben dem Ökolandbau effizienteste Instrument zur Reduktion des Pestizideinsatzes, eine Pestizidabgabe, konnten die Grünen in den Koalitionsverhandlungen offenbar nicht durchsetzen. "Das ist wirklich bedauerlich", stellt Gerald Wehde, Leiter Agrarpolitik bei Bioland, fest. "Eine Abgabe auf Pestizide ist ein marktwirtschaftlich sehr wirksames Instrument und könnte den Pestizideinsatz halbieren, wie durch eine Studie wissenschaftlich belegt ist. Wie man Umwelt, Grundwasser und Artenvielfalt ohne dieses Instrument wirksam vor Pestiziden schützen will, ist eine der Fragen, die die neue Regierungskoalition noch beantworten muss."
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