Wir setzen uns ein für eine enkeltaugliche Zukunft und gehen daher sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Politik voran (Foto: Sonja Herpich)

5 wichtige Veränderungen in der Politik

Unsere Highlights aus 50 Jahren Bioland

12.04.2021

Weltweite Ereignisse, Skandale oder Naturkatastrophen beeinflussen unser Umweltbewusstsein. Während in den 80ern das Waldsterben und das Reaktorunglück in Tschernobyl auschlaggebend waren, wurden über die Jahre auch Gentechnik, Klimawandel und Artenschutz zu großen Themen. Welche Veränderungen brachten sie in der Politik und für die Landwirtschaft?

Von Meike Fredrich

Gemeinsam stark

Als das Interesse an Bio in den 70er- und 80er-Jahren wuchs, schlossen sich die fünf Anbauverbände Bioland, Demeter, Biokreis, Naturland und Ecovin 1988 zusammen. In der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AGÖL) entwickelten die Verbände gemeinsam grundlegende Rahmenrichtlinien, um einen Mindeststandard der Ökologischen Landwirtschaft zu definieren.

Der BÖLW vereint als branchenübergreifender Bio-Spitzenverband 15 Mitgliedsverbände über die gesamte Wertschöpfungskette (Quelle: BÖLW)

 

Ein Jahr später wurde der Öko-Landbau erstmals staatlich durch die EU gefördert und bot für viele bis dato konventionelle Landwirt*innen eine echte finanzielle Alternative. Eine Umstellungswelle setzte ein, und weitere Bio-Verbände entstanden: Gäa, Biopark und Ecoland. Zeitgleich organisierten sich auch Verarbeiter und Händler in eigenen Verbänden.

Mit der wachsenden Bedeutung des Öko-Landbaus wurde auch die politische Verantwortung größer. Die AGÖL löste sich auf, und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) wurde gegründet. Als branchenübergreifender Spitzenverband vertritt er seit knapp 20 Jahren alle ökologischen Anbau-, Verarbeitungs- und Handelsverbände in der Politik.

 

So sorgt er zum Beispiel für eine angemessene Wahrnehmung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Leistungen und macht sich für die Weiterentwicklung förderlicher Rahmenbedingungen stark.

Auch international haben sich Akteur*innen der ökologischen Landwirtschaft aus über 100 Ländern in der IFOAM (International Federation of Organic Agriculture Movements) zusammengeschlossen. Präsident der europäischen Gliederung (IFOAM Organics Europe) ist unser Bioland-Präsident Jan Plagge.

Rechtliche Klarheit

Durch die gestiegene Nachfrage und die vielen Angebote auf dem Bio-Markt musste schließlich eine einheitliche und klare Regelung her. Und zwar grenzübergreifend. So wurde 1991 die EU-Öko-Verordnung – quasi das Grundgesetz der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft – eingeführt. Sie schafft seither rechtliche Klarheit und regelt, wie Bio-Lebensmittel produziert, kontrolliert, importiert und gekennzeichnet werden. So sorgt sie für einen fairen Wettbewerb und verhindert "Pseudo-Bio". Das ist nicht nur für die ehrlichen Bio-Erzeuger*innen relevant, sondern auch für dich als Verbraucher*in.

Denn durch das EU-Bio-Siegel kannst du sicher sein, was du kaufst und wirst vor Irreführung geschützt. Egal, ob im Bio-Laden, im Supermarkt oder an der Tankstelle: Überall erkennst du dadurch die Lebensmittel, die nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung produziert und kontrolliert wurden. Nur sie dürfen die Begriffe öko(logisch) und bio(logisch) tragen. Aber Vorsicht: Bezeichnungen wie nachhaltig oder natürlich sind nicht gesetzlich geregelt und können beliebig als "nette" Werbebotschaft eingesetzt werden. Unsere Richtlinien und die der anderen Anbauverbände gehen über die EU-Standards hinaus. Weitere Infos findest du hier.

 

Zum EU-Bio-Logo gehören zudem die Angabe der Codenummer der Öko-Kontrollstelle und die Herkunftsangabe der Zutaten. Quelle: EU-Kommission

 

 

Zurzeit sind insgesamt 91.640 Produkte von 6.125 Unternehmen unter dem deutschen Bio-Siegel in der Bio-Siegel-Datenbank registriert (Quelle: BMEL, Stand: 31. März 2021)

 

 

Das deutsche Siegel gibt es seit 2001 und darf nur zusätzlich zum EU-Bio-Logo verwendet werden

 

Rinderwahn als Auslöser für Agrarwende und deutsches Siegel

Im November 2000 wurde in Deutschland der erste Fall von Rinderwahnsinn bestätigt. Wenige Tage später forderte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) „eine Perspektive für eine andere, verbraucherfreundliche Landwirtschaft zu entwickeln, also weg von den Agrarfabriken zu kommen“. Sein Parteikollege und Landwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke sah sich dazu nicht in der Lage und trat zurück. Neue Landwirtschaftsministerin wurde die Grünen-Politikerin Renate Künast. Sie nutzte den Begriff „Agrarwende“ in ihrer ersten Regierungserklärung Anfang 2001.

Am 1. September 2001 wurde das staatliche Bio-Siegel eingeführt. Ein Jahr später hat die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zum ersten Mal das Ziel postuliert: 20 Prozent Bio-Anbau. Und zwar bis 2010. Der Schwung der ersten Jahre wurde durch den Ministerwechsel zur Union im Jahr 2005 jäh gebremst. Erreicht wurden letztlich bis 2010 nur knapp 6 Prozent. Heute liegen wir bei circa 10 Prozent.

Volksbegehren verankern Artenschutz in Landesgesetzen

Lange Schlangen vor Rathäusern sieht man eher selten – doch gewisse Themen schaffen es, zu mobilisieren. So zum Beispiel das Artensterben, eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit. Um dagegen anzugehen und sich dem Volksbegehren "Artenvielfalt – Rettet die Bienen" anzuschließen, reihten sich viele Menschen in Bayern Anfang 2019 in die Warteschlangen ein.

  • Ihr Ziel: Einen Gesetzentwurf für mehr Artenschutz in den Landtag einbringen.
  • Die Vorrausetzung: 10 Prozent der Wahlberechtigten – rund 1 Million Menschen – mussten sich mit ihrer Unterschrift dafür aussprechen.
  • Das Ergebnis: Letztendlich konnten über 1,7 Millionen Unterschriften gesammelt werden und die Gesetzesänderungen traten noch im selben Jahr in Kraft. Ein toller Erfolg!

Infos zum aktuellen Stand der Dinge in Bayern erfährst du hier.

Ob im kleinen oder großen Rahmen: Das Artensterben mobilisiert viele Menschen zum Handeln (Foto: Sonja Herpich)

 

Ähnliche Volksbegehren und -initiativen gab und gibt es auch in anderen Bundesländern. In Baden-Württemberg ist am 1. Januar 2021 ein Gesetz für mehr Artenschutz in Kraft getreten. So sollen beispielsweise bis 2030 40 bis 50 Prozent weniger Pestizide ausgebracht werden und der Anteil der Bio-Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent steigen.

Während man auch in Brandenburg und Niedersachsen zufrieden auf das Erreichte zurückblickt, kannst du in Nordrhein-Westfalen sogar noch bis zum 1. Juni mitmachen.

"Wir sind froh, dass der Ökolandbau durch die Volksbegehren und -initiativen und Gesetzesänderungen stärker in den jeweiligen Bundesländern verankert wurde. Das sind wichtige Schritte in Richtung Agrarwende", sagt unser Agrarpolitik-Fachmann Gerald Wehde. "Das Engagement der Bevölkerung für den Artenschutz freut uns und hat eine große Wirkung."

Auch für uns im Bioland ist die biologische Vielfalt ein Herzensthema und in unseren sieben Prinzipien verankert. Hier findest du mehr Infos dazu: www.bioland.de/artenvielfalt

 

 

Nein zu Gentechnik auf Acker und Teller

Wir lehnen den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft, der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung ab. Daher haben wir das Gentechnikverbot in unseren Richtlinien verankert und engagieren uns gegen die Agro-Gentechnik in Politik und Wirtschaft - so auch aktuell. Denn in den nächsten Wochen werden in der EU die Verfahren der neuen Gentechnik bewertet. Wir machen uns dafür stark, dass das etablierte EU-Gentechnikgesetz bleibt. Wir wollen keine Aufweichung bzw. eine Deregulierung in Bezug auf die neuen Methoden. Denn wenn sie nicht als Gentechnik eingestuft sind, können sie eine Sicherheitsprüfung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung umgehen.

Eine der neuen Methoden ist das 2012 bekannt gewordene CRISPR-CAS-Verfahren, auch Genschere genannt. Hier werden Gene an- oder ausgeschaltet, eingefügt oder entfernt (Genome Editing). Man arbeitet also mit dem vorhandenen Erbgut bzw. der vorhandenen DNA. Im Gegensatz dazu werden bei der klassischen Gentechnik fremde Gene von außen eingefügt und sind von natürlichen Züchtungsmethoden außerhalb von Laboren klar zu unterscheiden.

Für was stehen die Buchstaben eigentlich?

Die Abkürzung CRISPR-CAS steht für Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats, also gruppierte kurze palindromische Wiederholungen mit regelmäßigen Abständen.
Die benachbarten Gene heißen CRISPR-assoziierte Gene, abgekürzt CAS.


Die neuen Verfahren müssen weiterhin als Gentechnik eingestuft werden. Daher haben wir zusammen mit über 160 Verbänden und Organisationen der EU Ende März einen Brief an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermans geschrieben. Darin fordern wir ihn auf, die Deregulierung gentechnisch veränderter Pflanzen und Tiere zu stoppen.

Denn ganz nach dem Prinzip der Vorsorge stehen wir dafür ein, Gefahren für Mensch und Umwelt gar nicht erst entstehen zu lassen. Veränderte Organismen können nicht wieder aus der Umwelt zurückgeholt werden. Ihre Auswirkungen kann niemand vorhersehn oder abschätzen. Daher gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Wir setzen ausschließlich auf die natürliche Weiterentwicklung von Pflanzen und Tieren durch Züchtung ohne gentechnische Verfahren (Foto: Sonja Herpich)

Warum das klare Nein?

Gentechnisch veränderte Pflanzen werden oft großflächig angebaut, verdrängen als Monokulturen regional angepasste Sorten und zerstören die Artenvielfalt. Über den Wind oder Insekten werden sie zudem unkontrolliert verbreitet. Landwirt*innen, Hersteller*innen und Verbraucher*innen könnten also nicht mehr entscheiden, ob sie gentechnikfrei produzieren und sich ernähren wollen. Darüber hinaus profitieren vor allem Konzerne wie Monsanto von der Gentechnik. Bäuer*innen hingegen werden in eine Abhängigkeit von Saatgutpatenten getrieben. Wir bevorzugen die Züchtung von Sorten, die keine Gefahren für die Umwelt bieten, ordentlichen Ertrag bringen, gut für das Klima und für alle Landwirt*innen frei verfügbar sind. Weitere Infos findest du hier: www.bioland.de/gentechnik

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