Starke Argumente für BIO
Biolandbau...
damit wir Tiere nicht nur "zum Fressen" gern haben!
Oft ist der Hahn im Käfig statt im Korb und hat das Ferkel kein Schwein gehabt. Wenn Tiere zur Massenware werden, schmerzt dies auch den Bauern. Auf der Strecke bleiben ethische Werte, Geschmack und Gesundheit.
Tiere sind Mitgeschöpfe. Biobauern halten sie deshalb möglichst artgerecht (T1,T 2). Biotiere haben Tageslicht, Weidegang oder Auslauf, Stroh im Stall und erleben den Wechsel der Jahreszeiten. Dies stärkt ihr Immunsystem und ihre Fruchtbarkeit (T3,T4, T5), hält sie gesund und leistungsfähig. Artgerecht gehaltene Tiere werden bei sorgfältiger Fütterung und ausreichendem Hygienemanagement seltener krank und benötigen seltener Arzneimittel. Dies reduziert die Kosten der Tierhaltung; Medikamentenrückstände im Fleisch sind kein Thema.
Erkrankte Biotiere werden bevorzugt mit Naturheilverfahren behandelt. Herkömmliche Medikamente sind nur in Ausnahmefällen zulässig, vor allem um den Tieren Leid zu ersparen (T2).
Artgerechte Tierhaltung bedeutet auch Krankheitsvorsorge: Hormonelle Leistungsförderer, die außerhalb Europas Standard sind, sowie Antibiotika als Mast-hilfe oder vorbeugendes Medikament sind im Biolandbau seit jeher verboten.1997 wurde in der gesamten Tierproduktion in Europa etwa die gleiche Menge Antibio-tika (5.093t) (T6) verbraucht wie in der Humanmedizin (5.400t). Insbesondere der vorbeugende Einsatz von Antibiotika führt zu Resistenzen bei Krankheitserregern (T7) und damit zur Unwirksamkeit von Medikamenten. Bioland stellt sich explizit gegen diese Entwicklung.
Im Biolandbau stehen Gesundheit, Vitalität und Widerstandskraft der Tiere als gleichrangige Ziele neben der Leistungsfähigkeit: Produktionshöchstleistungen zu Lasten der Gesundheit sind bei Biotieren absolut tabu (T8).
Das Biofutter wird überwiegend im eigenen Betrieb erzeugt, so weiß der Bauer, was seine Tiere fressen (T2, T3). Bioland schreibt für alle Nutztierarten eine 100-prozentige Biofütterung vor. Nur wenn eiweißhaltiges Biofutter für Schweine und Geflügel nicht ausreichend verfügbar ist, werden einzelne konventionell erzeugte Futterkomponenten in geringen Mengen eingesetzt, um die Tiere bedarfsgerecht zu ernähren und ihre Gesundheit nicht zu gefährden. (T9). Gentechnisch verändertes Futter oder Tiermehl sind im Biolandbau seit jeher verboten (T2,T3, T4). Importiertes Billigfutter aus Entwicklungsländern ist mit den ethischen und sozialen Prinzipien des ökologischen Landbaus nicht vereinbar (T3).
(T1) Ministerium ländlicher Raum: Merkblätter für die umweltgerechte Landbewirtschaftung, Nr. 19, April 2001, S. 1
(T2) Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: EU-Verordnung Ökologischer Landbau, 2000, S. 7, 36, 38, 41-42
(T3) BIOLAND-Richtlinien, S. Kapitel 4.2, Kapitel 4.4, Kapitel 4.7
(T4) NATURLAND-Richtlinien, 2001, Kapitel III. Viehwirtschaft
(T5) VELIMIROV, A., MÜLLER, W. (2003) : Die Qualität biologisch erzeugter Lebensmittel. Ergebnis-se einer umfassenden Literaturrecherche. Endbericht. Im Auftrag von BIO ERNTE AUSTRIA – Nie-derösterreich / Wien S. 33, 34
(T6) RAMMELMAY, Dr. A.: Antibiokaresistente Mikroorganismen in Lebensmitteln - Übersicht und Situationsanalyse, S. 122-123, ALVA-Jahrestagung 2000
(T7) BURMANN, A.: Ein Wundermittel verliert seinen Biß. S. 66 - In: Landwirtschaft 99: der kritische Agrarbericht. AbL Bauernblatt: Bielefeld, 1999, S. 60, 62
(T8) SCHNEIDER, M.: Mythen der Landwirtschaft: Fakten gegen Vorurteile, Irrtümer und Unwissen:
Argumente für eine ökologische Agrarkultur - (SÖL - Sonderausgabe Nr. 76) Bad Dürkheim: Stiftung für Ökologie & Landbau, 2000
(T9) Bioland-Richtlinien, Kapitel 4.5, Fütterung

