Biotier Legehenne
Tiergerechtigkeit: Auslauf statt Käfig
In einem mit Sitzstangen und Sandbad ausgestatteten Biolegehennenstall werden maximal 3.000 Legehennen gehalten. Zudem ist ein überdachter Auslauf (Wintergarten oder Pavillon), den die Hennen ganzjährig - auch bei Schnee und Regen - nutzen können, bei Bioland Standard. In Stallnähe werden häufig Rindenmulch oder Holzhackschnitzel ausgeschüttet und regelmäßig ausgetauscht, damit der Boden dort nicht überstrapaziert und übermäßig mit Nährstoffen belastet wird. Anschließend werden Rindenmulch und Hackschnitzel auf den Feldern als Dünger ausgebracht.
Bäume und Sträucher bieten Schatten und Sichtschutz vor Feinden. Sie motivieren die Tiere, den gesamten Auslauf möglichst gleichmäßig zu nutzen. Dadurch verteilt sich mit dem Kot anfallendes Nitrat besser auf die gesamte Fläche und kann von den Pflanzen als Nährstoff aufgenommen werden. Das Grundwasser wird deutlich weniger mit Nitrat belastet. Bei abwechselnder Nutzung mehrerer Ausläufe - häufig weit mehr als die geforderten 4 m² Auslauffläche pro Henne - können sich die Flächen immer wieder regenerieren.
Herausforderung: Neue Hühnerrassen gesucht
Für die Hähnchenmast und die Legehennenhaltung gibt es jeweils spezielle Zuchtlinien (Hennen, die genügend Eier legen, und Masthühner, die genug Fleisch ansetzen). Das bedeutet, dass männliche Tiere aus der Legehennenzüchtung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zur Mast geeignet sind und in den Brütereien getötet werden. Mit Unterstützung von Biobetrieben gibt es auf wissenschaftlicher Ebene verschiedene Ansätze, ein "Zweinutzungshuhn" für die Praxis zu entwickeln. Weiterhin bemühen sich einige Pioniere darum, für ihren Biobetrieb Lösungen mit alten Rassen oder Kreuzungen verschiedener Rassen zu finden. Es ist jetzt schon absehbar: Auch das gezüchtete "Zweinutzungshuhn" wird weniger Eier legen als die Hybridhenne und der Hahn wird weniger Fleisch ansetzen. Dies ist für den Bauern wirtschaftlich nur tragbar, wenn die Verbraucher den Mehraufwand und den Ertragsverlust mit deutlich höheren Preisen honorieren. Es erfordert ein Umdenken, auch bei den Biokunden.
Klare Herkunft: Das Ei gibt Auskunft
Die artgerechte Haltung von Hühnern liegt vielen Verbrauchern besonders am Herzen. Aus welcher Haltungsform das Ei stammt, lässt sich seit Januar 2004 EU-weit auf den ersten Blick erkennen: Die erste Ziffer, die auf jede Eierschale gedruckt wird, gibt Auskunft über die Haltungsform. Die Ziffer „0“ steht für ökologischen Landbau, die „1“ für Freilandhaltung, die „2“ für Boden- und die „3“ für Käfighaltung.
Unterschiede im Überblick
| Bio-Legehennenhaltung | Konventionelle Legehennenhaltung | Darum handelt der Biobauer so |
|---|---|---|
| Tierbesatz: Max. 230 (Bioland 140) Legehennen pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. | Tierbesatz: Max. 500 Legehennen pro Hektar bei landw. Betrieben und größere Bestände bei gewerblichen Legebatteriebetrieben. | Der Tierbesatz wird dem Futteraufkommen angepasst, die Flächen werden nicht überdüngt. |
| Herdenobergrenze: Max. 3000 Tiere pro Stall zulässig. | Keine Herdenobergrenze; bis zu 20.000 Tiere pro Stall üblich. | Herdengröße bleibt übersichtlich; Tiere haben kurzen Weg zur Auslauffläche. Überbesatz erzeugt Stress und Krankheiten. |
| Stallfläche: Max. 6 Tiere pro m² Stallfläche zulässig. Zusätzlich bei Bioland ein überdachter Schlechtwetterauslauf/ Wintergarten mit max. 12 Tieren pro m² vorgeschrieben, also insgesamt 2.500 cm² je Tier. | Stallfläche bei Kleingruppenkäfigen: Max. 12,5 Tiere je m² bzw. mind. 800 cm² je Tier vorgeschrieben. |
Ruhebereiche und Ausweichmöglichkeiten vermindern Stress, die Rangordnung kann eingehalten werden. Mit dem Wintergarten bietet der Bioland-Bauer den Hennen die 3-fache überdachte Fläche gegenüber der Kleingruppenkäfighaltung. |
|
Stallhaltung: mind. 1/3 der Stallfläche als eingestreuter Scharrraum; Stall mit erhöhten Sitzstangen und Familien – oder Einzelnestern ausgestaltet. |
Kleingruppenkäfige bieten 90 cm² Familiennest , 90 cm² Einstreubereich und 15 cm Sitzstange je Tier. |
Dies ermöglicht Krallenpflege durch Scharren, Einhaltung der Rangordnung durch Sitzstangen sowie stressfreie Eiablage. |
| Tageslicht: Bei Bioland Fensterfläche mind. 5 Prozent der Stallgrundfläche als Fensterfläche vorgeschrieben. | Tageslicht: Für Altställe nicht vorgeschrieben. Für Gebäude ab Baujahr 2002 mind. 3 % der Stallgrundfläche als Fensterfläche vorgeschrieben. | Helle Ställe ermöglichen Beschäftigung der Tiere. |
| Grünauslauf: Mind. 4 m² pro Tier mit Pflanzen und Gehölzen vorgeschrieben. | Grünauslauf: Nicht vorgeschrieben. Bei Freilandhaltung mind. 4 m² pro Tier, jedoch ohne Bepflanzung vorgeschrieben. |
Dies ermöglicht ganzjährigen Auslauf, fördert das Immunsystem und die Bildung von Vitamin-D. Pflanzen bieten Schatten und Sichtschutz vor Feinden. |
| Schnäbel dürfen bei Bioland nicht beschnitten oder touchiert werden; bei sonstigen Biobetrieben nur mit Ausnahmegenehmigung. | Schnäbel: in der Regel beschnitten oder touchiert. | Keine Beeinträchtigung bei der Gefiederpflege, beim Picken nach Körnern und im Auslauf. |
| Synthetische Dotterfarbstoffe verboten. | Synthetische Dotterfarbstoffe zugelassen. | Eine zwar hellere, aber natürliche Dotterfarbe wird durch das Karotin im Grünfutter und in Maisprodukten erreicht. |
Extrainfo
Zur Zeit können noch nicht alle Biohennenhalter ihre Tiere ausschließlich mit Biofutter versorgen. Um trotzdem den speziellen Eiweißbedarf decken zu können, dürfen sie nach der EG-Öko-Verordnung u.a konventionelles Kartoffeleiweiß und konventionellen Maiskleber - beides Nebenprodukte der Speisestärkeherstellung – bis zu einem Anteil von 15 Prozent einsetzen. Bei Bioland beträgt die Obergrenze 10 Prozent, dabei sind nur konventioneller Maiskleber und konventionelles Kartoffeleiweiß zulässig.
Im Biolandbau sind keine Futtermittel zulässig, die unter Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) erzeugt worden sind. Umstrittene Futtermittel wie künstliche Aminosäuren und synthetische Eierdotterfarbstoffe sind ebenfalls tabu. Fischprodukte sind gemäß EG-Ökoverordnung als Futtermittel zugelassen; bei Bioland ist die Verfütterung von Fischmehl verboten.
Insgesamt frisst das Biohuhn täglich ca. 125 g Biofutter - im Vergleich dazu nimmt die Käfig-Henne ca. 108 g Hochleistungsfutter mit synthetischen Aminosäuren und teilweise GVO-Futterbestandteilen auf. Zusätzlich zum Mischfutter erhalten Biolegehennen täglich Getreide in ganzen Körnern sowie Raufutter. Dadurch sind sie mit der Futteraufnahme länger beschäftigt; zudem stabilisiert der „Rohkost“-Anteil ihre Verdauung. Im Scharrraum oder Auslauf finden die Hennen ausgestreute Körner; im angrenzenden Grünauslauf auch Gräser, Kräuter, Samen, Früchte, Insekten und Regenwürmer. Dieses vielfältige Futterbasis sorgt für eine natürliche Farbe und einen intensiven Geschmack der Eier.
Vom Küken zur Legehenne
Ein Hühnerleben umfasst drei Entwicklungsphasen: das weibliche Küken wächst innerhalb von acht Lebenswochen zur Junghenne heran. Im Alter von 18 Wochen, wenn die Junghenne zur Legehenne herangereift ist; beginnt die Legephase. Konsequenterweise werden die Tiere vom ersten Lebenstag an biologisch gehalten. Damit beugt der Biobauer späteren Verhaltensstörungen vor. Federpicken und Kannibalismus unter den Legehennen haben nämlich ihren Ursprung bereits in der Aufzucht. Wenn die Hühner nicht von klein auf mit Sitzstangen, Körnerfutter, Tageslicht oder Ausläufen vertraut gemacht werden, fällt es ihnen später umso schwerer, sich in das vielseitig gestaltete biologische Haltungssystem einzugliedern. Biojunghennen sind dreimal so teuer wie konventionelle Junghennen aus Boden- oder Käfigaufzucht.
Bitte wenden Sie sich an unsere Pressestelle, wenn Sie Adressen von Bioland-Hühnerhaltern und Fotos benötigen: presse @ bioland.de






