11.12.2008
Welche Aromen für Bio-Produkte?
Projekt: "Entwicklung einer Zertifizierungsrichtlinie für Öko-Aromen"
Bioland hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband der Aromenindustrie eine Zertifizierungsrichtlinie für Öko-Aromen entwickelt. Das Projekt im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau wurde von Dr. Sylvia Mahnke-Plesker, QM-Beratung für Ökoprodukte, bearbeitet. In zwei Workshops und mithilfe mehrerer Abfragen wurden die verschiedenen Interessengruppen in die Richtlinienentwicklung einbezogen.
Die Zertifizierungsrichtlinie soll die Verkehrsauffassung von Öko-Aromen definieren und deren Kennzeichnung ermöglichen. Die Richtlinie ermöglicht die privatrechtliche Zertifizierung von Öko-Aromen. Sie kann überdies als Vorlage für die Aufnahme von Aromen in die neue EU-Ökoverordnung dienen. Die Arbeitsgruppe hat außerdem Vorschläge für die Kennzeichnung von Aromen auf Grundlage der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und der neuen EG-Aromen-Verordnung erarbeitet.
Zurzeit nur privatrechtliche Zertifizierung möglich
Aromen gehören nach der VO (EG) Nr. 178/2002 zu den Lebensmitteln und sind daher grundsätzlich zertifizierbar. Allerdings waren sie in der alten EG-Ökoverordnung als Erzeugnisse nicht landwirtschaftlichen Ursprungs definiert und konnten deshalb nicht zertifiziert werden. Mit der neuen EG-Ökoverordnung Nr. 889/2008 ist dies nun möglich. Allerdings müssen die Kontrollbehörden einer Zertifizierung von Öko-Aromen noch zustimmen. Bis dahin kann es nur eine privatrechtliche Zertifizierung geben. Bioland hat sich als einer der führenden Anbauverbände schon frühzeitig mit dem Thema Bio-Aromen auseinandergesetzt. Der jetzt erarbeitete Vorschlag einer Zertifizierungsrichtlinie orientiert sich am Aufbau der (Basis-) VO 834/2007 und der VO 889/2008.
Bioland befürwortet grundsätzlich, dass eine Zertifizierung von Aromen nach der EG-Verordnung möglich wird. Erfolgversprechende Ansätze von einigen Anbietern, die jetzt schon Aromen auf Basis von ökologischen Rohstoffen anbieten, könnten so unterstützt werden. Die Alternative wäre, die Zertifizierung von Öko-Aromen aus dem Rechtsrahmen der VO 834/2007 heraus zu lösen und eine Sonderlösung für Aromen zu finden. Dies könnte aber einige Jahre dauern.
Die schnellere Vorgehensweise kann zur Folge haben, dass zunächst Kompromisse bei den Anforderungen an zertifizierte Öko-Aromen eingegangen werden müssen, die von Bioland kritisch gesehen werden. Dabei geht es um folgende Fragen:
95 Prozent-Regelung
In der VO 834/2007 heißt es: "95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen Zutaten aus ökologischem Landbau sein. Höchstens 5 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs dürfen Zutaten sein, die es noch nicht in ökologischer Qualität gibt (konventionelle Zutaten gemäß Anhang IX der VO 889/2008, z.B. Maracujaextrakt)." Diese Regelung würde dann analog für Aromen gelten. Dies ist nicht unproblematisch, denn üblicherweise macht der Träger eines Aromas den mengenmäßig größten Anteil eines Aromas aus. Man stelle sich folgenden Fall vor: 95 Prozent eines Aromas besteht aus dem Träger, zum Beispiel aus Ethanol, der als Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs in ökologischer Qualität eingesetzt wird. Die restlichen 5 Prozent könnten dann aus konventionellem Anbau stammen. Das heißt, dass gerade der wichtigste Bestandteil, der Aromaextrakt oder Aromastoff, aus konventionellen Rohstoffen hergestellt werden könnte. Dies würde der Verbrauchererwartung an ein Bio-Produkt nicht gerecht und wäre auch nicht im Sinn der VO 834/2007. Die Projektpartner schlagen daher vor, zur Kennzeichnung von Öko-Aromen eine gesonderte Regelung vorzunehmen: Aromen mit überwiegend konventionell aromatisierendem Bestandteil dürfen die Bezeichnung ökologisch/biologisch nicht in der Verkehrsbezeichnung führen, sondern nur die entsprechende Zutat darf so gekennzeichnet werden.
Der nun erarbeitete Vorschlag einer privatrechtlichen Regelung ist restriktiver gefasst. Er entspricht der Verbrauchererwartung und gibt damit die Verkehrsauffassung zu Öko-Aromen wieder. Dieser Sachverhalt könnte auch in Kommentierungen zur EG-Öko-VO einfließen.
Verbrauchererwartungen erfüllen
Bioland hat daher folgende Formulierung vorgeschlagen: Trägerstoffe und Trägerlösungsmittel müssen zu 100 Prozent aus ökologischem Landbau stammen, werden wie bisher jedoch nicht in die 95 Prozent-Regelung mit einbezogen. Bei den Aromabestandteilen (Aromaextrakte, Aromastoffe) müssen mindestens 95 Prozent ökologischer Herkunft sein. Höchstens 5 Prozent der Aromabestandteile können laut Anhang IX der VO 889/2008 konventioneller Herkunft sein, wenn dafür nicht ausreichend ökologische Rohstoffe zur Verfügung stehen. Auf dem Etikett (Verkehrsbezeichnung, Zutatenliste), in der Werbung oder den Geschäftspapieren muss daher die Bezeichnung ökologisch/biologisch mit einem Sternchen versehen werden, das auf den privatrechtlichen Standard hinweist, wie z.B. "*zertifiziert nach dem privatrechtlichen Standard der Öko-Kontrollstelle xy" oder "*zertifiziert nach privatrechtlichem Standard".
Grundsätzlich sollten die Ziele für ökologisch zertifizierbare Aromen hoch gesteckt werden, um Verbrauchererwartungen erfüllen zu können und Weiterentwicklungen anzustoßen. So hielten die Vertreter der Aromenindustrie zu Beginn des Projektes noch einige Lebensmittelzusatzstoffe für unverzichtbar, die als nicht bio-konform gelten, zum Beispiel modifizierte Stärke. Inzwischen werden sie als entbehrlich eingestuft.
Sonderfall aus der Gruppe der Raucharomen
Im Endbericht des Projektes wird auch die Problematik der Raucharomen angesprochen. Hier wäre es aus Umweltgründen wünschenswert, wenn alternativ zum Räuchern Rauchkondensat für Bio-Produkte eingesetzt werden dürfte. Dies ist derzeit sowohl lebensmittelrechtlich als auch aufgrund der EG-Öko-Verordnung nicht – oder regional sehr eingeschränkt – möglich.
Ausblick
Grundsätzlich wird Bioland bei der Zulassung von Aromen in Bioland-Produkten weiterhin restriktiv vorgehen und den Einsatz auf nur wenige Produktgruppen beschränken. Im nächsten Newsletter lesen Sie, wo und unter welchen Bedingungen Aromen in Biolandprodukten eingesetzt werden (können).
Kontakt:
Brunhard Kehl
Bioland e.V. Produkt und Markt
Geschäftsstelle Bad Kreuznach
E-Mail: brunhard.kehl @ bioland.de
Hintergrundinformationen
Die Verordnungstexte können Sie unter folgenden Links einsehen:
- Verordnung (EG) Nr. 2092/91 („Alte“ EG-Öko-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ("Neue“ EG-Öko-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 889/2008 (Durchführungsvorschriften zur neuen EG-Öko-Verordnung)
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