11.12.2008

Belieferung von Betrieben des AHV

Damit es bei der Belieferung von Betrieben des Außer-Haus-Verzehrs (AHV) keine Überraschungen gibt, weisen wir darauf hin, ...

...dass auch dieser Bereich nach EG-Öko-Verordnung zertifiziert werden muss.

Immer mehr Restaurants, Betriebskantinen, Schul- und Krankenhausküchen fragen nach Bio-Zutaten. Für viele Bioland-Hersteller eröffnet das neue Vermarktungsperspektiven.

Damit es in der Lieferbeziehung zwischen Fleischer und Restaurant oder Bäcker und Hotel keine Überraschungen gibt, weisen wir darauf hin, dass auch der Außer-Haus-Verzehr nach der EG-Öko-Verordnung zertifizierungspflichtig ist. Jeder Kantinenchef, jeder Restaurant-, Imbiss- oder Cafe-Besitzer, der Speisen mit den Begriffen "bio/logisch" oder "öko/logisch" auslobt – und seien es auch nur die Bio-Brötchen auf der Frühstückskarte –, muss sich zertifizieren und kontrollieren lassen.

Ausgenommen ist nur der Ausschank von Bio-Getränken aus der Flasche, die vor den Augen des Gastes geöffnet wird. Dass die Bio-Zertifizierung keine unüberwindbar bürokratische Hürde ist, sondern eine Chance zur Profilierung gegenüber gastronomischen Mitbewerbern bietet, vermitteln die Bioland-Herstellerbetreuer in den regionalen Geschäftsstellen. Sie beantworten auch, wo sich der Betriebsleiter zur Kontrolle anmelden kann und wo er Lieferanten für weitere Zutaten in Bioland-Qualität findet. 

Zur weiteren umfassenden Unterstützung von interessierten Gastronomen steht Sonja Grundnig, Referentin Außer-Haus-Verzehr, unter Tel. 0821-34680-174 gerne zur Verfügung.

Unseren Bioland-Verarbeitungspartnern empfehlen wir, den Küchen zugleich mit der Bioland-Ware auch Informationen zur Zertifizierungspflicht zu liefern und auf die Bioland-Beratung hinzuweisen.

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