11.12.2008
Neue Regelung zur Zutatenkennzeichnung
Neuerung in der EG-Öko-Verordnung zur Zutatenkennzeichnung auf verpackten Bio-Produkten.
Ab dem 1. Januar 2009 müssen auf verpackten Bio-Produkten im Zutatenverzeichnis alle landwirtschaftlichen Zutaten einzeln als Bio-Zutaten kenntlich gemacht werden.
Dies kann geschehen, indem "Bio-" oder "Öko-" jeweils davor gestellt wird, oder indem jede Zutat mit einem Sternchen versehen wird, das darunter erläutert wird mit:
- "* aus kontrolliert biologischem Anbau",
- "* aus ökologischem Landbau"
oder einer ähnlichen Formulierung.
Nicht mehr zulässig sind damit zukünftig bloße Zutatenauflistungen (ohne Bio-Kennzeichnung) mit pauschaler Erläuterung "alle Zutaten aus ökologischem Landbau". Bestehende Verpackungen/Etiketten können allerdings in einer Übergangsfrist bis 1.1.2012 noch aufgebraucht werden.
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