11.12.2008

Neue Regelung zur Zutatenkennzeichnung

Neuerung in der EG-Öko-Verordnung zur Zutatenkennzeichnung auf verpackten Bio-Produkten.

Ab dem 1. Januar 2009 müssen auf verpackten Bio-Produkten im Zutatenverzeichnis alle landwirtschaftlichen Zutaten einzeln als Bio-Zutaten kenntlich gemacht werden.

Dies kann geschehen, indem "Bio-" oder "Öko-" jeweils davor gestellt wird, oder indem jede Zutat mit einem Sternchen versehen wird, das darunter erläutert wird mit:

  • "* aus kontrolliert biologischem Anbau",
  • "* aus ökologischem Landbau"

oder einer ähnlichen Formulierung.

Nicht mehr zulässig sind damit zukünftig bloße Zutatenauflistungen (ohne Bio-Kennzeichnung) mit  pauschaler Erläuterung "alle Zutaten aus ökologischem Landbau". Bestehende Verpackungen/Etiketten können allerdings in einer Übergangsfrist bis 1.1.2012 noch aufgebraucht werden.

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