Pressemitteilung

Haftungsregelung im Gentechnikgesetzentwurf nach wie vor ungeeignet

Zweiklassenlandwirtschaft zwischen Biolandbau und herkömmlicher Landwirtschaft

Mainz, 20. Juli 2007. Der heute den Verbänden zugestellte Gesetzentwurf zum Gentechnikgesetz des BMELV enthält nach wie vor gravierende Schwachstellen. Zentrale Problemstellungen zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung sind weiter ausgeblendet. Bioland fordert daher von Minister Seehofer entsprechende Nachbesserungen.

Sachlich nicht haltbar ist das unterschiedliche Schutzniveau für ökologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe. So soll die Abstandregelung von Genmais zu Ökomais 300 m und zu herkömmlichen Mais nur 150 m betragen. "Eine Zweiklassengesellschaft in der Landwirtschaft lehnen wir ab. Jeder gentechnikfrei wirtschaftende Betrieb, und das sind 99,9 % aller Landwirte, muss gleichermaßen vor Kontaminationen mit GVO geschützt werden", so Bioland Präsident Thomas Dosch.

Weiterhin ungenügend ist die Frage der Haftung im Schadensfall geregelt. So sollen laut Gesetzentwurf Einträge von GVO in Lebens- und Futtermittel erst ab einer Schwelle von 0,9 % einen Schadensersatzanspruch auslösen. "Kein Landwirt kann Erzeugnisse mit so hohen Eintragswerten am Markt absetzen – zum einen weil dies gegen die Erwartungen der Verbraucher spricht, zum anderen weil alle weiteren Glieder der Lebensmittelkette wie Verarbeitung und Handel für sich ebenfalls Sicherheitsmargen für den Fall einer Kontamination beanspruchen", so Dosch. Nur wenn am Ende der Kette der Wert von 0,9 % an GVO-Einträgen nicht überschritten ist, wird keine GVO-Kennzeichnungspflicht ausgelöst. Die Gleichsetzung von Kennzeichnungsgrenzwert und Haftungsgrenzwert ist realitätsfremd. Vorsorgemaßnahmen gehen zu Lasten der Nicht-GVO-Landwirte, verteuern deren Produkte und gefährden die Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher.

Positiv ist, dass das Standortregister von Gentech-Feldern in seiner jetzigen transparenten Form mit Angabe des Grundstücks erhalten bleiben soll. Damit werden bürokratische Antragsverfahren auf Einsichtnahme in das Register vermieden.


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