Pressemitteilung

Bioland veröffentlicht Standorte mit Wertprüfungen von Gen-Raps und Gen-Zuckerrüben der Jahre 1997 bis 2001 für Niedersachsen

Sicherheitsmaßnahmen und Angabe der Flurstücke weiter unklar

Visselhövede, 29. März 2007. Nach monatelanger Blockade hat das Bundeslandwirtschaftsministerium nun erstmalig die Wertprüfungsstandorte mit gentechnisch verändertem Raps und Zuckerrüben benannt. Seit Monaten versuchen Bioland, Umweltverbände und die Grünen beim Bundessortenamt sowie dem Bundeslandwirtschaftsministerium Transparenz zu den Sortenprüfungen mit gentechnisch veränderten Pflanzen vor Einführung des Standortregisters im Jahr 2005 zu erlangen. Eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen beim Bundeskanzleramt war nun erfolgreich. Die neuen Daten zeigen ein erschreckendes Ausmaß der damaligen Sortenprüfungen mit Gentech-Pflanzen. So wurden 1997 bis 2001 bundesweit Wertprüfungen mit insgesamt neun gentechnisch veränderten Rapskonstrukten an jeweils 12 bis 20 Standorten durchgeführt. Zudem hatte das Bundessortenamt in den Jahren 1998 bis 2000 vier Gen-Zuckerrüben-Konstrukte in der Wertprüfung. Auch in Niedersachsen wurden alle 9 Rapskonstrukte an insgesamt 9 Standorten und 4 Zuckerrübenkonstrukte an 6 Standorten angebaut.

Bundesweite Standortlisten 

„Die Landwirte in Niedersachsen sind über den damaligen Umfang der Sortenprüfung mit Gen-Raps und Gen-Zuckerrüben stark verunsichert. Wir fordern von Landwirtschaftsminister Ehlen weiterhin die flurstücksgenaue Offenlegung der Standorte", so Harald Gabriel, Geschäftsführer vom Bioland-Landesverband Niedersachsen/Bremen. Die Landwirte fragen sich jetzt, ob und welche Sicherheitsmaßnahmen von den zuständigen Bundes- bzw. Landesbehörden damals umgesetzt wurden. Welche Sicherheitsabstände zu Nachbarfeldern wurden eingehalten? Wurde in den Folgejahren aufgelaufener Gen-Raps entfernt? Gab es ein Auskreuzungsmonitoring? Raps ist eine sehr auskreuzungsfreudige Pflanze und die Samen überdauern Jahre im Boden. Hier lauern eventuell Gefahren bis heute.

Die monatelange Blockade der Standortnennung durch die Bundesbehörden zeigt eindringlich, wie wichtig der Fortbestand eines transparenten und flurstücksgenauen Standortregisters ist. Dieses liegt erst seit 2005 vor. Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer plant aber mit der Novellierung des Gentechnikgesetzes eine Aufweichung des Standortregisters und statt der Nennung der Flurstücke nur noch die Angabe der Gemarkung. „Ein Zurück bei der Transparenz darf es nicht gegeben", so Gabriel abschließe


Bioland – Landesverband Niedersachsen/Bremen, Bahnhofstr. 15,
27374 Visselhövede

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