Politische Forderungen

30 Prozent Bio bis 2030. Das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung. Und Agrar- und Ernährungsminister Cem Özdemir stellte gleich zu Beginn seiner Amtszeit klar, dass der ökologische Landbau das Leitbild für eine zukunftsfähige Landwirtschaft ist. Das ist richtig so, denn der Ökolandbau leistet viel beim Umwelt-, Arten- und Klimaschutz und ist somit ein zentraler Faktor, wenn es um die Erreichung der Umwelt- wie Klimaziele geht.

Damit 30 Prozent Bio möglich werden, muss ressortübergreifend gearbeitet werden und es müssen die vielen Themenbereiche und Strukturen, wie die von Ministerien und untergeordneten Behörden, dem Ziel angepasst werden.

Während generell das Umstellungsinteresse auf Bio unter den Betrieben steigt, hat die reale Entwicklung in der Umstellung nicht die Erwartungen erfüllt, wie die Entwicklung der Flächen- und Betriebszahlen zeigt. Die Bundesregierung muss diesem Trend nun entgegenwirken. Indem sie den Bio-Umstieg attraktiver macht, die Bio-Quote in allen Bereichen ihres direkten Einflusses erhöht, indem sie dafür sorgt, dass externe Kosten internalisiert werden und sie die Rohwarenknappheit im Bio-Bereich bekämpft.
 

Unsere Forderungen:

 

  1. Neuer Bio-Aktionsplan für 30-%-Ziel:  Um von aktuell rund 10 auf 30 % Bio bis 2030 zu kommen, braucht es einen neuen Aktionsplan, der alle für die Transformation relevanten Bereiche umfasst. Eine Basis dafür sollten die Ansätze der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZÖL) sein – anders als diese, muss der neue Plan jedoch unbedingt die gesamte Wertschöpfungskette der Ernährungswirtschaft adressieren. Dazu braucht es zudem eine ressortübergreifende Zusammenarbeit, die vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung gesteuert wird. Auch zielgruppenspezifische kommunikative Maßnahmen muss ein solcher Bio-Aktionsplan enthalten.
     
  2. Stärkung des Ökolandbaus bei der nationalen Umsetzung der GAP: Bio-Betriebe werden bei der nationalen Verteilung der Mittel aus der EU-Agrarpolitik (GAP) durch die neu eingeführten Eco-Schemes benachteiligt. Diese Nachteile müssen über die zweite Säule der GAP, durch eine hohe Öko-Prämie sowie eine gute Kombinierbarkeit mit Fördermitteln aus anderen Umweltmaßnahmen, ausgeglichen werden. Das 30-%-Bio-Ziel muss zudem an zentraler Stelle im GAP-Strategieplan verankert und die vielfältigen Fördermaßnahmen darauf ausgerichtet werden.
     
  3. Mehr Forschungsmittel für den Ökolandbau: Der Ausbau der Forschung für den Ökolandbau und die Bio-Wertschöpfungskette ist essenziell für eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Der Anteil des Ökolandbaus an den Agrarfördermitteln des Bundes ist dazu in zwei Schritten, von den aktuell rund 2 % auf 20 % in 2025 und 30 % in 2030 auszubauen. Die Ressortforschung des BMEL ist zudem entsprechend auszubauen und die personellen Kapazitäten entsprechend zuzuordnen. Zudem muss das Budgets des Bundesprogramms Ökolandbau um jährlich 15 Mio. Euro aufgestockt werden. Auch im Bundesministerium für Bildung und Forschung müssen genügend Forschungsmittel bereitstehen. Einer besonderen Unterstützung bedarf die meist langwierige, aufwändige und daher teure Züchtungsforschung im Ökolandbau.
     
  4. Neues Konzept für die Tierhaltung: Ein schlüssiges Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung muss her und es muss neben der Garantie für möglichst viel Tierwohl gleichzeitig die Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes entsprechend der nationalen und EU-Zielvorgaben erfüllen. Der Abbau der Tierbestände ist ein zentraler Schlüssel zur Erreichung der Ziele im Klima- und Emissionsschutz. Es muss zudem eine verpflichtende Haltungskennzeichnung nach dem Vorbild der Eierkennzeichnung eingeführt werden, in der Bio als eigene Stufe gekennzeichnet wird. Eine solche wird allerdings nur greifen, wenn die Förderpolitik und das Ordnungsrecht gleichzeitig angepasst werden: Die einzelbetriebliche Flächenbindung in der Tierhaltung muss Grundlage jeglicher Förderung sein.
     
  5. Neuer Ausbildungsberuf Ökolandwirt*in: Wenn Bio, wie vom Agrarminister ausgerufen, das neue Leitbild der Landwirtschaft sein soll, dann muss dieses auch in der Berufsausbildung verankert werden. Um den Stellenwert von Bio in der Landwirtschaft zu erhöhen, braucht es einen eigenständigen Ausbildungsberuf Ökolandwirt*in, in dem die spezifischen Inhalte des Ökolandbaus auf einem einheitlichen Qualitätsniveau vermittelt werden. Bio-Fachkenntnisse müssen zudem in allen Grünen Berufen sowie den Lebensmittel-verarbeiteten Ausbildungsgängen als Pflichtbestandteile in den Prüfungsordnungen verankert werden.
     
  6. Verbindliche Bio-Quote in der öffentlichen Beschaffung: Dort, wo die öffentliche Hand Lebensmittel selbst beschafft und anbietet, müssen Bio-Quoten eingeführt werden, um damit zum Vorreiter für die Privatwirtschaft zu werden. Für öffentliche Kantinen wie die von Krankenhäusern, Behörden oder anderen öffentlichen Einrichtung fordern wir daher einen verbindlichen Bio-Anteil von 50 Prozent.
     
  7. Erhalt der Wahlfreiheit bei Gentechnik: Verfahren wie CRISPR/Cas 9 müssen nach den Regeln des Gentechnikrechts geprüft und gekennzeichnet werden. Eine auf europäischer Ebene aktuell diskutierte mögliche Anpassung des Gentechnikrechts darf nicht dazu führen, dass Zulassungsverfahren ohne Risikoprüfung oder Kennzeichnungsregelungen verlaufen können. Dafür muss sich die Bundesregierung in Brüssel einsetzen.
     
  8. Abgaben auf synthetische Pestizide und Düngemittel: Über die Einführung von Abgaben auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide und mineralischer Stickstoffdünger müssen externe Kosten einer Intensivlandwirtschaft internalisiert werden. Die Umweltfolgekosten in Deutschland betragen rund 90 Mrd. € jährlich. Eine Studie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) aus dem Jahr 2021 zeigt, wie sich mit einer Pestizid-Abgabe eine Halbierung des Pestizideinsatzes in Deutschland erreichen lässt.
     
  9. Sicherung der Öko-Freilauf-Schweinehaltung: Die Auslauf- und Freilandhaltung stellt kein erhöhtes Risiko für die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest dar – ein generelles Aufstallungsgebot für Schweinebetriebe in betroffenen Gebieten darf es daher nicht geben. Das würde das Aus für die von Verbraucherinnen und Verbrauchern immer stärker nachgefragte ökologische, artgerechte Schweinehaltung bedeuten.
     
  10. Weiter gegen unfaire Handelspraktiken vorgehen: Auch, wenn mit Einführung der UTP-Richtlinie unlautere Handelspraktiken verboten sind, muss die Rolle der Erzeuger gegenüber dem Handel weiter gestärkt werden. Unter anderem braucht es dafür eine neuen Ombuds- und Preisbeobachtungsstelle, die darauf achtet, dass die Regeln der UTP-Richtlinie national eingehalten werden.

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