Aktuell: Gentechnik

Bioland veröffentlicht Standorte mit Wertprüfungen von Gen-Mais, Gen-Raps und Gen-Zuckerrüben der Jahre 1997 bis 2004

Nach monatelanger Blockade hat das Bundeslandwirtschaftsministerium nun erstmalig die Wertprüfungsstandorte mit gentechnisch verändertem Raps und Zuckerrüben benannt. Seit Monaten versuchen Bioland, Umweltverbände und die Grünen beim Bundessortenamt sowie dem Bundeslandwirtschaftsministerium Transparenz zu den Sortenprüfungen mit gentechnisch veränderten Pflanzen vor Einführung des Standortregisters im Jahr 2005 zu erlangen. Bisher war das Bundessortenamt lediglich zur Veröffentlichung einer  Liste von 105 allgemeinen Ortsnennungen für Genmais bereit.

In einer Antwort des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16.1.2007 auf eine Frage der Abgeordneten Ulrike Höfgen (Grüne) vom 9.1.2007 an das Bundeskanzleramt sind nun auch die Wertprüfungs-Standorte für Genraps und Genzuckerrüben genannt.  Die Daten zeigen ein erschreckendes Ausmaß der damaligen Sortenprüfungen mit Gentech-Pflanzen. So wurden von 1997 bis 2001 bundesweit Wertprüfungen mit insgesamt neun gentechnisch veränderten Rapskonstrukten an bis zu 20 Standorten durchgeführt. Zudem hatte das Bundessortenamt  in den Jahren 1998 bis 2000 vier Gen-Zuckerrüben-Konstrukte in der Wertprüfung.

Bundesweite Liste der Standorte mit Wertprüfungen von Gen-Raps vor 2005
Bundesweite Liste der Standorte mit Wertprüfungen von Gen-Zuckerrüben vor 2005
Bundesweite Liste der Standorte mit Wertprüfungen von Gen-Mais vor 2005

Landwirte, die Flächen in diesen Orten bewirtschaften, sollten hier als direkt Betroffene über Anfragen  beim Bundessortenamt  als auch bei den Überwachungsbehörden der Bundesländer weiter nachbohren. Gemäß dem Umweltinformationsgesetz haben sie Anspruch auf eine Auskunft.

Beim Bundessortenamt sollte insbesondere die immer noch ausstehende Nennung der Flurstücke eingefordert werden.
Bei den Überwachungsbehörden der Bundesländer sollten insbesondere an den Raps-Standorten Anfragen zu den damaligen  Sicherheitsmaßnahmen gestellt werden. Welche Sicherheitsabstände zu Nachbarfeldern wurden eingehalten? Welche Nachkontrollen wurden durchgeführt? Wurde in den Folgejahren aufgelaufener Gen-Raps entfernt? Gab es ein Auskreuzungsmonitoring? Raps ist ja bekanntlich eine sehr auskreuzungsfreudige Pflanzen und die Samen überdauern Jahre im Boden. Hier lauern eventuell Gefahren bis heute.

Bitte verwenden Sie die beiden Musterbriefe:
Musterbrief Bundessortenamt
Musterbrief Überwachungsbehörde
Liste der Überwachungsbehörden

 

 
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